Die Laufbahn umfasst alle Ämter, die verwandte oder gleichwertige Vor- und Ausbildungen voraussetzen (§ 16 Abs. 1 BBG). Nach dem Laufbahnrecht im Beamtenrecht werden die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in verschiedenen Laufbahngruppen eingeordnet. In einer Laufbahngruppe befindet sich mehrerer Laufbahnen, die für unterschiedlichen Themenbereichen tätig sind.
Laufbahngruppen unterscheiden sich durch Bildungsniveau. Es gibt vier Laufbahngruppen, nämlich einfacher Dienst (Ämter der Besoldungsgruppe A 2-A 6), mittlerer Dienst (Ämter der Besoldungsgruppe A 6-A 9), gehobener Dienst (Ämter der Besoldungsgruppe A 9-A 13) und höherer Dienst (Ämter ab A 13 und Besoldungsgruppe B). Für den einfachen Dienst reicht ein Hauptschulabschluss und eine berufliche Ausbildung aus. Der mittlere Dienst setzt ein Realschulabschluss und eine Berufsausbildung mit einer hauptberuflichen Tätigkeit voraus. Für den gehobenen Dienst brauchen die Kandidaten ein Fachabitur oder Abitur und ein Hochschulabschluss mit dem Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit. Letztens für den höheren Dienst ist ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss wie z. B. Staatsexamen erforderlich. Bei allen Laufbahngruppen könnten die Kandidaten statt einer Berufsausbildung oder hauptberufliche Tätigkeit, einen Vorbereitungsdienst vor ihren Zieldienst machen, um die Eintrittsvoraussetzungen zu erfüllen. Bei manchen Laufbahnen, wie z. B. bei der Polizei ist die Erledigung eines Vorbereitungsdienstes Pflicht.